Am 1. April 2024 ist das Gesetz zum kontrollierten Umgang und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG) in Kraft getreten.

Folgen des CanG für Schule

  1. Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten.
  2. FürMinderjährigebleibtCannabisgenerellverboten,d.h. Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren sind Erwerb, Besitz, Anbau und Konsum von Cannabis weiterhin nicht erlaubt.
  3. Cannabis an Minderjährige weiterzugeben, bleibt eine Straftat.
  4. Der Konsum von Cannabis in der Schule und in Sichtweite von Schulen ist verboten.

Anpassung der Hausordnung: Im engen schulischen Bereich (Aufenthalt in der Schule sowie Teilnahme an schulischen Veranstaltungen) besteht ein striktes Verbot, Cannabisprodukte, gleich in welcher Menge und Form, mit sich zu führen. Dies gilt für alle Personen, die sich im Schulgebäude und auf dem Schulgelände aufhalten bzw. an verbindlichen schulischen Veranstaltungen (§ 26 SächsSchulG) teilnehmen.